Freiberufler und Selbständige, vor allen Dingen diejenigen, die im Finanzbereich bzw. Versicherungsbereich tätig sind, sollten sich gegen Risiken absichern, die ihre berufliche Tätigkeit verursachen kann.
Zur Absicherung reicht eine Berufshaftpflichtversicherung nicht aus, hier wird eine Vermögensschadensversicherung notwendig, die für einige Berufszweige sogar vorschrieben ist. Die Vorschrift gilt u. a. für Buchhalter, Immobilienmakler, Verwalter von Häusern, Grundstücke und Wohnungen sowie Beiräte einer WEG, Insolvenzverwalter, Lohnsteuerhilfevereine, Notare, Rechtsanwälte, Gutachter und Sachverständige sowie Steuer- und Unternehmensberater und anderen Berufen. Da man es in diesen Berufszweigen mit Menschen und Geld zu tun hat, entstehen schnell durch kleine Fehler große Schäden am Vermögen der Menschen. Die Schadenssummen sind meist enorm und können von Selbständigen und Freiberuflern nicht getragen werden. Für den Bereich Gewerbeversicherungen gibt es jegliche Absicherungsvariationen.
Die Vermögensschadenshaftpflicht reguliert die sogenannten “echten Vermögensschäden”. Zwar sind Vermögensschäden auch in der Haftpflichtversicherung enthalten, doch hier reicht die Deckungssumme meist nicht aus, um die Schäden zu regulieren. Das resultiert daraus, dass die Deckungssumme sehr viel niedriger angesetzt ist als die, die für Personen- bzw. Sachschäden bestimmt ist.
Des Weiteren deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Schäden ab, die aus “beruflichen Versehen” resultieren, aber reine Vermögensschäden sind. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Makler eine sehr wichtige Absicherung, da hier durch fehlerhafte Beratung oder falscher Einschätzung von Situationen Schäden in schwindelnder Höhe entstehen können. Nicht relevant ist es, ob es sich um einen Versicherungsmakler oder einem Immobilienmakler handelt.

























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